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Arbeitsdienst

Ein gut funktionierendes Vereinsleben im TCW ist nur dann möglich, wenn die Mitglieder nicht nur aktiv Tennissport betreiben, sondern auch aktiv am Vereinsleben teilnehmen.
Unsere Tennisanlage bedarf einer ständigen Pflege. Schließlich wollen Sie alle, liebe Mitglieder, dass die Plätze und die Tennisanlage stets in einem einwandfreien Zustand sind und Sie in einem sauberen ordentlichen Umfeld den Tennissport ausüben können.

Wir sind daher vermehrt auf Eigenleistung angewiesen, damit wir kostengünstig die jährlichen "Wartungsarbeiten" auf unserer Tennisanlage erledigen können. Um dieses gewährleisten zu können, wurde schon vor Jahren ein Pflichtarbeitsdienst eingeführt.

Nach den Regeln des Kooperationsvertrags zwischen dem TC Wernau und der Tennisabteilung des TSV Wernau gilt ab 2026 :  Alle  Mitglieder ab Vollendung des 16. Lebensjahres bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres leisten 5 Arbeitsstunden pro Kalenderjahr, die ersatzweise mit 15.-€ pro nicht geleistete Stunde berechnet wird.

Vorstand, Schwangere und passive Mitglieder sind vom Arbeitsdienst befreit.

 Verrechnung des Arbeitsdienstes:

 Im ersten Jahr der Mitgliedschaft und bei Erreichung des Alters wird die Arbeitsdienstersatzleistung (75,-€) zusätzlich zum Jahresbeitrag erhoben. Im Folgejahr wird das Arbeitsdienstkonto, sofern der Arbeitsdienst geleistet wurde nicht belastet.
Bei erfolgter, rechtsgültigen Kündigung wird nach dem Austritt die Ersatzleistung erstattet, sofern der Arbeitsdienst im Kündigungsjahr geleistet wurde.

Seit Jahren haben wir weder die Mitgliedsbeiträge noch die Gebühren für Hallenstunden erhöht. Tragen Sie durch Ihre persönliche Arbeitsleistung dazu bei, dass sich keine Änderungen ergeben müssen.

 

 

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